Ergotherapie wird ärztlich verordnet, wenn ihr Kind
- in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen zurück bleibt
- Störungen oder Ausfälle in seiner Bewegungsfähigkeit oder auf der Handlungsebene zeigt
- Schädigungen der Sinnesorgane hat
- Reizverarbeitungsstörungen zeigt
- in seiner Aufmerksamkeit und Konzentrationsspanne Mühe hat
- auf seine Mitmenschen und Umwelt mit übermässiger Angst, Aggression, Abwehr oder Passivität reagiert
- bei der Teilhabe in der Tagesstätte, im Kindergarten, in der Schule und in der Freizeit unterstützt werden muss